Suite im Gut Saunstorf

ECHY 2018 – BLOGPARADE #SchlosGenuss

Pressemeldung

Die Schlösser in Deutschland bitten zur Blogparade #SchlossGenuss

Unter dem Motto „Zu Tisch! Genießen in Schlössern und Gärten“ feiern die Mitglieder des Vereins „Schlösser und Gärten in Deutschland e.V.“ das Europäische Kulturerbejahr SHARING HERITAGE 2018. Ab dem 2. Mai starten sie die vierwöchige Blogparade #SchlossGenuss, zu der alle aufgerufen sind, die gerne Schlösser, Burgen, Klöster und herrschaftliche Gärten besuchen und darüber schreiben möchten.

Festmahl, Tisch- und Esskultur faszinieren, vor allem in historischer Umgebung. Ob in Deutschland, Italien oder Schweden – jeder erlebt, entdeckt und genießt Schlösser, Burgen, Klöster und Gärten anders. Meist sind die Erinnerungen daran sehr intensiv. Genau deshalb ruft der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland e. V. zur Blogparade #SchlossGenuss auf.

Jede und jeder kann mitmachen
Während des Europäischen Kulurerbejahres laden deutschlandweit Schlösser, Burgen, Klöster und Gärten zu kulinarischen Entdeckungsreisen ein. In rund 800 Veranstaltungen können Jung und Alt in die Geschichte eintauchen. Sie erkunden die europäischen Wurzeln herrschaftlicher und historischer Genusskultur. Vom 2. Mai bis 5. Juni besteht zudem die Möglichkeit, die eigenen Erfahrungen unter dem Hashtag #SchlossGenuss im Netz zu veröffentlichen, attraktive Preise winken.
Privatleute, Kulturhäuser, Blogger, Medienvertreter, alle können mitmachen und erzählen, welche besonderen Genüsse sie in deutschen oder europäischen Schlössern erfahren haben. Sind es Erinnerungen an ein schönes Service, das man in einer Vitrine gesehen hat, oder an den Duft in einem Klostergarten? Oder gab es ein Theaterstück, das alltägliches und höfisches Leben im Schloss fesselnd inszenierte? Welches Schloss faszinierte warum? Diese und weitere Fragenkönnen beantwortet werden. Wer kein eigenes Blog hat, kann den Beitrag im Online-SchlossMagazin des Vereins veröffentlichen lassen. Weitere Informationen gibt es unter: www.sgd-zu-tisch.de.

Das Projekt „Zu Tisch! Genießen in Schlössern und Gärten“ wird im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert.
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel zur Blogparade #SchlossGenuss:
Mitmachen kann jede/r, die/der bei unserer Blogparade unter dem Hashtag #SchlossGenuss einen Blogpost veröffentlicht, der sich mit dem Genießen in Schlössern und Gärten in Deutschland oder einem anderen europäischen Land befasst (s. Aufruf zur Blogparade). Der Blogpost kann im eigenen Blog veröffentlicht oder zur Veröffentlichung an zutisch@sgd-ev.de geschickt werden. Einsendeschluss ist der 5. Juni 2018, um 24 Uhr. Die Gewinner/Innen werden per Mail von uns am 9. Juni 2018 benachrichtigt. Die Auslosung geschieht per Zufallsprinzip. Der Gewinner/die Gewinnerin muss sich innerhalb von 2 Wochen melden, sonst verfällt der Gewinn und es wird neu ausgelost. Ist bei einem Gewinn eine Anreise nötig, ist diese vom Gewinner / von der Gewinnerin selbst zu bezahlen. Eine Barauszahlung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen. Veranstalter des Gewinnspiels ist der Verein „Schlösser und Gärten in Deutschland e.V.“ mit seinem Projekt „Zu Tisch! Genießen in Schlössern und Gärten“.

Infos zur Blogparade hier